Freitag, 05. März 2021
Fort- & Weiterbildung
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - in Kombination mit Brandschutzhelfer
Dezember 2021
Kursnummer211201
Termin(e)01.12.2021
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Fortbildungspunkte (FP)k.A.
Unterrichtseinheiten (UE)6
Gebühr
VPT-Mitglieder: 115,- €
Nichtmitglieder: 165,- € Ersparnis: 50,- €
UnterrichtszeitMittwoch 14.00 bis 19.15 Uhr
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KursleitungDipl.-Ingenieur
Harald Blum
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Veranstaltungsort(e)
Beschreibung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet seit 1997 Betriebe zur sicherheitstechnischen Betreuung, sofern ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt sind – unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung.
Für mittlere und kleinere Betriebe gibt es 3 Möglichkeiten der Erfüllung dieser Pflicht:
a) Regelbetreuung durch vertraglich verpflichtete Betriebe mit der Vorgabe fester Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Pflicht für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten)
b) Grund- und anlassbezogene Betreuung (bei bis zu 10 Beschäftigten) und die
c) Alternativbetreuung (weniger als 51 Beschäftigte).
Die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können bei der Regelbetreuung (a)– auch wenn eine jährliche Zahlung der Gebühren vereinbart ist – bis zu drei Jahre angesammelt werden.
Bei der Grund- und anlassbezogenen Betreuung (b) hat der Betrieb einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft zu verpflichten / zu benennen, der im Bedarfsfall (bei konkreten Anlässen) die Betreuung des Betriebes übernimmt. Es sind keine festen Einsatzzeiten vorgeschrieben.
Bei der Alternativbetreuung c) ist der Unternehmer selbst quasi die Fachkraft für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (deshalb auch „Unternehmermodell“ genannt). Hierzu muss er ein Seminar zu insgesamt 6 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Danach führt er selbst die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durch, legt Schutzmaßnahmen fest und entscheidet selbst, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird.
Das Seminar gilt als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen für 5 Jahre und muss dann wiederholt werden. Achtung: wer sich für die Regelbetreuung entscheiden hatte, hat hierfür ein bestehendes Vertragsverhältnis.
Ein solches Seminar bieten wir hiermit an:
Arbeitsschutzschulung - BGW in Kombination mit Brandschutzhelfer
Mit dieser Schulung erfüllen Sie die Pflicht zur „betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ gemäß DGUV Vorschrift 2.
Der Unternehmer wir zu Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Hygiene im Betrieb informiert und kann die notwendigen Maßnahmen selbständig durchführen.
Inhalt der Schulungsmaßnahme:
„Brandschutz“ u. a.: zwei Lehreinheiten zu je 45 Minuten
- Gesetzliche Grundlagen und umzusetzende Maßnahmen Brandschutz
- Praktische Übung mit einem Brandschutzsimulator und Übungsfeuerlöschern
„Arbeitsmedizin“ u. a.: drei Lehreinheiten zu je 45 Minuten
- Bedeutung und Anzahl von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
- Verantwortung des Unternehmers für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Typische Belastungen/Gefährdungen und daraus abgeleitete spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen
- Berufsbilder und Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz
- betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes, arbeitsmedizinische Vorsorge
„Sicherheitstechnik“ u. a.: drei Lehreinheiten zu je 45 Minuten
- Gefährdungsbeurteilung/Fallbeispiele
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Brandschutz/Brandbekämpfung
- Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und -stoffe
Ergänzende Anmerkungen:
Angestellte/r dürfen die Schulung nur bei entsprechender Eignung und schriftlicher Übertragung der Unternehmerpflichten besuchen
Die Buchung enthält einen Kostenloser Zugang zum Kundenportal Arbeitsschutz, Brandschutz, Datenschutz und Hygiene des Ingenieurbüros in dem alle notwendigen Maßnahmen mit Vorlagen beschrieben sind.
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