Freitag, 22. Januar 2021
27. August 2019
Bildung der ARGE Heilmittelzulassung Bayern
Mit Einführung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) hat der Gesetzgeber u.a. die Bearbeitung der Zulassung neu geregelt.
Ab dem 01.09.2019 wird die Entscheidung über die Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung nur noch von einer Stelle pro Bundesland getroffen, die mit Wirkung für alle Krankenkassen gilt.
Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die "Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Bayern" (kurz: ARGE) gegründet. Künftig werden sich die AOK Bayern und der Verband der Ersatzkassen e.V. dieser Aufgabe nach Regierungsbezirken teilen.
Der große Vorteil für die Leistungserbringer: Die Unterlagen sind ab 01.09.2019 nur noch bei einer Stelle einzureichen:
- Zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz ist die ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN, c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel, Wackersdorfer Str. 36a, 92421 Schwandorf, Tel. 09431 210-222.
- Zuständig für die Regierungsbezirke Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken und Schwaben ist die ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN, c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München, Tel. 089 55 25 51-0
Bitte achten Sie darauf, bei jedem Schriftwechsel das Institutionskennzeichen der Praxis anzugeben. Sollten mehrere Praxisstandorte betrieben werden oder die Zulassungen mehrere Heilmitteldisziplinen umfassen, so sind die Unterlagen jeweils separat für jeden bettroffenen Bereich einzureichen.
Die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der ARGE Heilmittelzulassung sind überzeugt, dass die neue ARGE Heilmittelzulassung Bayern die Anliegen Ihrerr Mitglieder unbürokratisch und schnellstmöglich bearbeiten und bei allen Fragen im Rahmen der Zulassung gerne behilflich sein wird.
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